{"id":24,"date":"2018-04-08T17:46:46","date_gmt":"2018-04-08T17:46:46","guid":{"rendered":"http:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/?page_id=24"},"modified":"2019-04-14T13:25:21","modified_gmt":"2019-04-14T13:25:21","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/?page_id=24","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>2\u00a7 1<br \/>\n<\/strong><strong>Name, Sitz und Zweck des Vereines <\/strong><\/p>\n<p>Der am 20. Februar 1969 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8222;Angelsportclub Kronberg e. V.&#8220;<\/p>\n<p>und hat seinen Sitz in Kronberg im Taunus.<\/p>\n<p>Der Verein ist eine Vereinigung von Sportfischern und Angelfreunden und ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht K\u00f6nigstein im Taunus eingetragen.<\/p>\n<p>Der Verein ist Mitglied im<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">&#8222;Verband Hessischer Sportfischer e.V.&#8220;<\/p>\n<p>anerkannter Verband nach \u00a7 60 Bundesnaturschutzgesetz und verfolgt:<\/p>\n<ol>\n<li>ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>Vertretung der Mitgliederinteressen in allen den Verein betreffenden Angelegenheiten. Unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften und der vom Verband Deutscher Sportfischer herausgegebenen Richtlinien.<\/li>\n<li>Aus\u00fcbung, Ausbau und Pflege der Angelfischerei sowie Beschaffung, Erhaltung und Ausbau zur Fischerei geeigneter Gew\u00e4sser.<\/li>\n<li>Arten-, Gew\u00e4sser-, Natur- und Umweltschutz.<\/li>\n<li>Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Bewirtschaftung der Vereinsgew\u00e4sser, Hege und Pflege des Fischbestandes.<\/li>\n<li>Ausbildung von Jugendlichen und Heranf\u00fchrung an die Interessen der Angelfischerei.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2 <\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 3 <\/strong><\/p>\n<p>Mittel des Vereines d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 4 <\/strong><\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 5 <\/strong><\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereines oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereines an das Deutsche Rote Kreuz in Kronberg, wo es zu ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzig dienenden Zwecken zu verwenden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 6 <\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 7<br \/>\n<\/strong><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein hat folgende Mitgliedschaften<\/p>\n<ul>\n<li>Aktive Mitglieder<\/li>\n<li>Passive Mitglieder<\/li>\n<li>Passive Mitglieder ohne Beitragszahlung &#8211; sog. Helfer<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereines kann jeder werden, der Sportfischer ist oder werden will und die Fischwaid gem\u00e4\u00df den Grunds\u00e4tzen des Verbandes Deutscher Sportfischer und den gesetzlichen Vorschriften als Liebhaberei und zum Nahrungserwerb aus\u00fcbt, ohne dass diese T\u00e4tigkeit im steuergesetzlichen Sinne Haupt-oder Nebengewerbe ist.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Personen, die sich bem\u00fchen, die Bestrebung des Vereines gem\u00e4\u00df dieser Satzung zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Alle aktiven Mitglieder m\u00fcssen die Fischereipr\u00fcfung abgelegt haben. Neumitglieder m\u00fcssen sp\u00e4testens nach einem Jahr ihre Sportfischerpr\u00fcfung absolviert haben. Nach einem Probejahr entscheidet die Mitgliederversammlung \u00fcber die Aufnahme als Mitglied.<\/p>\n<p>Aufnahmeantr\u00e4ge sind schriftlich zu stellen.<\/p>\n<p>Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden abgelehnt werden.<\/p>\n<p>\u00dcber die Aufnahme zur Probe entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>\u00dcber die Mitgliedschaft wird von den anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit an der Mitgliederversammlung entschieden und wird zum Jahresende auf schriftlichen Antrag von aktiver in passive bzw. passive in aktive Mitgliedschaft umgewandelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 8<br \/>\n<\/strong><strong>Austritt aus dem Verein<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Jahresende erfolgen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 9<br \/>\n<\/strong><strong>Ausschluss aus dem Verein<\/strong><\/p>\n<p>Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn es<\/p>\n<ol>\n<li>ehrenr\u00fchrige Handlungen begeht, oder wenn nach erfolgter Aufnahme bekannt wird, dass es solche begangen hat.<\/li>\n<li>sich durch Fischfrevel, Fischerei vergehen oder ebenso zu bewertende natur-oder umweltsch\u00e4digende Handlungen an Fischereigew\u00e4ssern strafbar macht, andere dazu anstiftet oder solche Taten duldet.<\/li>\n<li>den Bestrebungen des Vereines oder des Verbandes zuwiderhandelt, wiederholt Ansto\u00df erregt oder das Ansehen dieser sch\u00e4digt.<\/li>\n<li>zur Erlangung pers\u00f6nlicher Vorteile, z. B. durch Verkauf des Fanges, die Mitgliedschaft ausnutzt.<br \/>\nNichtleistung der geforderten Arbeitsstunden bzw. Nichtzahlung von Ersatzleistungen.<\/li>\n<li>trotz Mahnung ohne Angabe eines triftigen Grundes mit der Beitragszahlung l\u00e4nger als ein halbes Jahr nach Zahlungstermin in R\u00fcckstand geblieben ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Ausschluss erfolgt nach eingehender Kl\u00e4rung des Falles durch den Vorstand und wird schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n<p>Dem durch den Ausschluss betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zur Rechtfertigung innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu geben. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu, deren Entscheidung den Beschluss des Vorstandes best\u00e4tigt, mildert oder aufhebt. Notwendig sind zwei Drittel der erschienenen Mitglieder. An der Abstimmung \u00fcber den Ausschluss darf der Betroffene nicht teilnehmen.<\/p>\n<p>Mit dem Austritt oder dem Ausschluss erl\u00f6schen alle sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Pflichten mit sofortiger Wirkung. Die Eintreibung r\u00fcckst\u00e4ndiger Beitr\u00e4ge und Ersatzleistungen sowie die dem Verein durch Verschulden des Mitgliedes entstandenen Kosten bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>Der Mitgliedsausweis des Vereines und Deutscher Sportfischer-Pass sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausschluss an den Vereinskassierer zur\u00fcck zu geben. Alle vereinseigenen Gegenst\u00e4nde (Schl\u00fcssel, Unterlagen usw.) sind ebenfalls sp\u00e4testens 14 Tage nach Ausschluss beim Vorstand abzugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 10<br \/>\n<\/strong><strong>Aufnahmegeb\u00fchr und Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Bei Eintritt in den Verein hat das Mitglied eine Aufnahmegeb\u00fchr und den Vereins-Jahresbeitrag einschlie\u00dflich Verbandsbeitrag im Voraus zu entrichten.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr und des Jahresbeitrages einschlie\u00dflich des Verbandsbeitrages werden nach Bedarf auf der Mitgliederversammlung f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr durch Abstimmung festgelegt.<\/p>\n<p>Die Abstimmung erfordert die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>Der Jahresbeitrag wird am 1. Januar im Einzugsverfahren durch den Verein vom laufenden Bankkonto des Mitgliedes abgebucht. In besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen kann der Vorstand mit dem betroffenen Mitglied eine anders lautende Vereinbarung absprechen.<\/p>\n<p>Mitgliederrechte eines neu aufgenommenen Mitgliedes beginnen erst, wenn Aufnahmegeb\u00fchr und Jahresbeitrag gezahlt sind.<\/p>\n<p>Ohne besondere Begr\u00fcndung bzw. Absprache mit dem Vorstand kann nicht rechtzeitig gezahlter Vereinsbeitrag vom Vorstand als Vernachl\u00e4ssigung der Mitgliedspflichten angesehen werden und zum Ausschluss aus dem Verein f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 11<br \/>\n<\/strong><strong>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>a) der Vorstand<br \/>\nb) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>Der Vorstand <\/strong><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand setzt sich zusammen aus<\/p>\n<ul>\n<li>dem 1. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem 2. Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>dem Kassenwart<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erweiterter Vorstand <\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Jugendwart<\/li>\n<li>1. Gew\u00e4sserwart<\/li>\n<li>2. Gew\u00e4sserwart<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden in Verbindung mit einem zweiten gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen sich in dieser Eigenschaft nicht durch andere Personen vertreten lassen und d\u00fcrfen in einem anderen, gleich gearteten Verein kein Amt bekleiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 12<br \/>\n<\/strong><strong>Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Grunds\u00e4tzlich wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden vertreten.<\/li>\n<li>Dieser leitet die Mitgliederversammlung sowie die Vorstandssitzung und beruft diese ein.<\/li>\n<li>Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden bei dessen Verhinderung.<\/li>\n<li>Er steht dem 1. Vorsitzenden bei der Aus\u00fcbung seiner T\u00e4tigkeit unterst\u00fctzend bei.<\/li>\n<li>Der Kassierer ist verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Belegen laufend zu nummerieren und zu verbuchen. Aus den Belegen m\u00fcssen der Zweck und der Tag der Zahlung ersichtlich sein. Der Kassierer kann Zahlungen nur vornehmen, wenn er vom Vorstand dazu angewiesen ist.<\/li>\n<li>Der Schriftf\u00fchrer hat in den Mitgliederversammlungen sowie in den Vorstandssitzungen das Protokoll zu f\u00fchren.<br \/>\nS\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse dieser beiden Organe sind in einem Protokollbuch festzuhalten.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem hat der Schriftf\u00fchrer alle schriftlichen Arbeiten durchzuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Rahmen dieser Satzung. Er ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<\/p>\n<p>\u00dcber jede Sitzung des Vorstandes ist ein Protokoll zu fertigen. Beschl\u00fcsse sind darin w\u00f6rtlich aufzunehmen.<\/p>\n<p>Die Sitzung des Vorstandes ist vertraulich, soweit ihr Inhalt nicht ausdr\u00fccklich f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmt ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 13<br \/>\n<\/strong><strong>Die Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung findet allj\u00e4hrlich, sp\u00e4testens vor Ablauf des ersten Kalendervierteljahres statt. Zu ihr sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung seitens des Vorstandes schriftlich einzuladen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<ol>\n<li>Jahresbericht des Vorstandes<\/li>\n<li>Jahresbericht des Kassenwartes<\/li>\n<li>Jahresbericht des Gew\u00e4sserwartes<\/li>\n<li>Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des gesamten Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Neuwahl des Vorstandes (nur in jedem 2. Jahr)<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ol>\n<p>Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen so rechtzeitig schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, dass sie den Mitgliedern noch termingerecht in der Tagesordnung angek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen. Bei allen \u00fcbrigen Antr\u00e4gen ist eine Frist von einer Woche einzuhalten.<\/p>\n<p>Offene Abstimmung, wenn nicht anders verlangt.<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes aktive und passive Mitglied ab 18 Jahren Stimmrecht.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen dagegen der Zustimmung von mindestens 2\/3 der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft alle entgeltpflichtigen und unentgeltlichen Verpflichtungen bzw. Entsch\u00e4digungen oder Ersatzleistungen der Mitglieder gegen\u00fcber dem Verein, sowie besondere unvorhergesehene Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 14<br \/>\n<\/strong><strong>Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt zwei Kassenpr\u00fcfer. Ihnen obliegt die laufende \u00dcberwachung des Kassenbuches sowie die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt j\u00e4hrlich einen Kassenpr\u00fcfer auf zwei Jahre.<\/p>\n<p>Die Wiederwahl eines Kassenpr\u00fcfers ist in ununterbrochener Reihenfolge nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Ein Vorstandsmitglied kann nicht Kassenpr\u00fcfer sein. \u00dcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung und des Jahresabschlusses ist in der Mitgliederversammlung zu berichten. Gleichzeitig ist von den Kassenpr\u00fcfern die Entlastung des gesamten Vorstandes zu beantragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 15<br \/>\n<\/strong><strong>Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Die Haftung des Vereines richtet sich nach den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 16<br \/>\n<\/strong><strong>Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer au\u00dferordentlichen und zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>Die Abstimmung erfolgt durch Stimmzettel.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 17<br \/>\n<\/strong><strong>Vereinsinterne Regelungen<\/strong><\/p>\n<p>Erg\u00e4nzend zu der Satzung existiert eine Mitgliedskarte sowie eine Vereinsbrosch\u00fcre. In diesen sind weitergehende Regelungen festgehalten, \u00fcber die der Vorstand entscheidet.<\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 27. 10. 2006 beschlossen. Die bisherige Satzung wird hiermit au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Kronberg im Taunus, den 27. 10.2006<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Vorstand<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>2\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereines Der am 20. Februar 1969 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Angelsportclub Kronberg e. V.&#8220; und hat seinen Sitz in Kronberg im Taunus. Der Verein ist eine Vereinigung von Sportfischern und Angelfreunden und ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht K\u00f6nigstein im Taunus eingetragen. Der Verein ist Mitglied im &#8222;Verband Hessischer Sportfischer e.V.&#8220; anerkannter Verband nach \u00a7 60 Bundesnaturschutzgesetz und verfolgt: ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/?page_id=24\">Weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> Weiterlesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":21,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-24","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/24","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=24"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/24\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":80,"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/24\/revisions\/80"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/21"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/angelsportclub-kronberg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=24"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}