Verhaltensregeln

Verhaltensregeln

Regeln des Vereins:

Berechtigt zum Angeln sind nur Mitglieder und Mitglieder auf Probe. Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein.

Eine erfolgreich abgelegte Sportfischerprüfung ist spätestens nach einem Jahr Mitgliedschaft auf Probe Pflicht.

Ohne Beitragseinzugsermächtigung lehnt der Verein eine Mitgliedschaft ab.

Das Angeln darf nur mit Schonhaken (keine Goldhaken) ausgeführt werden. Ausnahme beim Blinkern (nur erlaubt, wenn nicht mehr als drei Angler am angeln sind).

Gefangene Fische müssen mit einem Schlagholz betäubt und anschließend mit einem Stich ins Herz getötet werden.

Das Ausnehmen der Fische ist am Gewässer verboten.

Das Hältern von Fischen ist nicht erwünscht.

Die Fangmeldungen sind gewissenhaft auszufüllen.

Tier-und Naturschutz wird beachtet.

Ansprechpartner für eventuelle Fragen sind die beiden Vorsitzenden.

Noch ein paar Anmerkungen:

Gefangene Fische dürfen nicht veräußert werden. Halte dich immer an die erlaubten Fangmengen.

Verstoße nicht gegen das Tier-und Naturschutzgesetz, z. B. Eislauf oder Fische ohne Unterfangkescher zu angeln

Jeder geprüfte Sportfischer wird bei einem Gesetzverstoß persönlich zur Rechenschaft gezogen. Geschadet hat er aber allen.