Verhaltensregeln

Verhaltensregeln

Ergänzende Hinweise zum richtigen Verhalten:

Die Abgabe von Fangmeldungen ist jedem Angler in Hessen gesetzlich vorgeschrieben. Wir erwarten, dass die Fangmeldungen vollständig und richtig ausgefüllt sowie pünktlich abgegeben werden. Die wiederholte Nichtabgabe von Fangmeldungen stellt einen Gesetzesverstoß dar und berechtigt nach unserer Satzung zum Ausschluss aus dem Verein.

Gefangene Fische dürfen nicht veräußert werden.

Wir erwarten, dass sich jede Anglerin und jeder Angler an die erlaubten Fangmengen und die Schonzeiten hält.

Ansprechpartner für eventuelle Fragen sind die beiden Vorsitzenden.