Bitte Fangmeldungen 2025 abgeben – auch Nullmeldungen!

Bitte Fangmeldungen 2025 abgeben – auch Nullmeldungen!

Das Jahr 2025 ist vorbei und damit sind die Fangmeldungen 2025 bei unserem Gewässerwart abzugeben. Die Formulare könnt Ihr auf unserer Website bei dem entsprechenden Menüpunkt herunterladen. Die ausgefüllten Fangmeldungen könnt Ihr uns per Mail schicken oder in Papierform bei unserem Gewässerwart abgeben.

Jeder Angler und wir als Verein sind zur Dokumentation unserer Fänge nach § 13 der Hessischen Fischereiverordnung verpflichtet. Die Fangmeldungen müssen den Fischereibehörden auf Verlangen vorgelegt werden können. Für unseren Gewässerwart sind die Fangstatistiken eine wichtige Hilfe zur Planung der Besatzmaßnahmen. Von daher bitten wir darum, auch Nullmeldungen abzugeben. Der Vorstand weist außerdem darauf hin, dass die jährliche Verlängerung der Angelberechtigung für die Vereinsgewässer nur bei Abgabe der Fangmeldung erfolgt.

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