Lebenslange Fischereischeine erst ab 2028 (frühestens)
Das Hessische Fischereigesetz von 2022 sieht in § 34 Abs. 1 Nr. 1 vor, dass Fischereischeine lebenslang gültig sein sollen. Für die Ausgabe der bisherigen, zeitlich befristeten Fischereischeine war in § 56 Abs. 2 vorgesehen, dass diese noch bis zum 31.12.2025 ausgegeben werden dürfen. Diese 3 Jahre haben den Behörden nicht ausgereicht, um die neuen lebenslangen Fischereischeine zu entwerfen. Hintergrund ist, dass dies mit einer umfassenden Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge verbunden werden soll. Damit die Verzögerung nicht zu einem Gesetzesverstoß führt, hat man noch schnell am 23.12.2025 das Fischereigesetz geändert und den Fristablauf auf den 31.12.2027 verschoben.