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Monat: Januar 2026

Lebenslange Fischereischeine erst ab 2028 (frühestens)

Lebenslange Fischereischeine erst ab 2028 (frühestens)

Das Hessische Fischereigesetz von 2022 sieht in § 34 Abs. 1 Nr. 1 vor, dass Fischereischeine lebenslang gültig sein sollen. Für die Ausgabe der bisherigen, zeitlich befristeten Fischereischeine war in § 56 Abs. 2 vorgesehen, dass diese noch bis zum 31.12.2025 ausgegeben werden dürfen. Diese 3 Jahre haben den Behörden nicht ausgereicht, um die neuen lebenslangen Fischereischeine zu entwerfen. Hintergrund ist, dass dies mit einer umfassenden Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge verbunden werden soll. Damit die Verzögerung nicht zu einem Gesetzesverstoß führt,…

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Bitte Fangmeldungen 2025 abgeben – auch Nullmeldungen!

Bitte Fangmeldungen 2025 abgeben – auch Nullmeldungen!

Das Jahr 2025 ist vorbei und damit sind die Fangmeldungen 2025 bei unserem Gewässerwart abzugeben. Die Formulare könnt Ihr auf unserer Website bei dem entsprechenden Menüpunkt herunterladen. Die ausgefüllten Fangmeldungen könnt Ihr uns per Mail schicken oder in Papierform bei unserem Gewässerwart abgeben. Jeder Angler und wir als Verein sind zur Dokumentation unserer Fänge nach § 13 der Hessischen Fischereiverordnung verpflichtet. Die Fangmeldungen müssen den Fischereibehörden auf Verlangen vorgelegt werden können. Für unseren Gewässerwart sind die Fangstatistiken eine wichtige Hilfe…

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