Bitte dringend die Fangmeldungen 2022 abgeben
Unser Gewässerwart bittet dringend darum, die Fangmeldungen für 2022 abzugeben. Wir sind zur Dokumentation unserer Fänge nach § 9 der Hessischen Fischereiverordnung verpflichtet. Die Fangmeldungen müssen den Fischereibehörden auf Verlangen vorgelegt werden können. Eine fehlende Fangmeldung kann nach § 15 der Hessischen Fischereiverordnung i.V.m. § 53 Hessisches Fischereigesetz mit dem Entzug des Fischereischeines bestraft werden. Von daher empfiehlt es sich, auch Nullmeldungen abzugeben. Der Vorstand weist außerdem darauf hin, dass die jährliche Verlängerung der Angelberechtigung für die Vereinsgewässer nur bei…