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Day: 2. Januar 2025

Bitte Fangmeldungen 2024 abgeben

Bitte Fangmeldungen 2024 abgeben

Bitte denkt daran, die Fangmeldungen für 2024 baldmöglichst abzugeben. Wir sind zur Dokumentation unserer Fänge nach § 13 der Hessischen Fischereiverordnung verpflichtet. Die Fangmeldungen müssen den Fischereibehörden auf Verlangen vorgelegt werden können. Für unseren Gewässerwart sind die Fangstatistiken eine wichtige Hilfe zur Planung der Besatzmaßnahmen. Von daher empfiehlt es sich, auch Nullmeldungen abzugeben. Der Vorstand weist außerdem darauf hin, dass die jährliche Verlängerung der Angelberechtigung für die Vereinsgewässer nur bei Abgabe der Fangmeldung erfolgt.