Neue Hessische Fischereiverordnung erlassen
Die hessische Landesregierung hat nach der Neufassung des Hessischen Fischereigesetzes nun auch die die Hessische Fischereiverordnung (HFischV) neu gefasst. Sie ist am 29. April 2023 in Kraft getreten. Die HFischV enthält unter anderem Regelungen zu Schonzeiten und Schonmaßen, Vorschriften zu Fanggeräten, Anzeige- und Dokumentationspflichten, zur Durchführung der Fischerprüfung und zur Fischereiabgabe. Der Verordnungstext ist über die Website des Verband Hessischer Fischer e.V. abrufbar.