Mitwirkungspflichten

Mitwirkungspflichten

Pflichtarbeitsstunden:

Aktive Mitglieder:
12 Pflichtarbeitsstunden im Jahr bei aktiver Zeiteinteilung durch den Vorstand.

Rentner und Jugendliche (ab 16 Jahren) leisten 6 Pflichtarbeitsstunden

Mitglieder rnit Behindertenausweis leisten 6 Pflicht­arbeitsstunden (im Rahmen ihrer Möglichkeiten)

2 Arbeitsstunden werden bei Teilnahme an der Jahreshauptversammlung (JHV) angerechnet.

Der Vorstand kann, unter bestimmten Voraussetzungen, teilweise oder vollständig, dauerhaft oder zeitlich begrenzt, von Arbeitsstunden befreien.

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15,-€ pro Stunde berechnet. Nichtzahlung stellt vereinsschädigendes Verhalten dar. Ausnahmen wie Krankheit oder längere Abwesenheit werden berücksichtigt. Der Verein verfährt großzügig.

Arbeitsstunden können beim Gewässerreinigen, Fischerfest, Weihnachtsmarkt oder Vorstandsarbeit abgeleistet werden. Voraussetzung ist, dass deine Arbeitsleistung zum jeweiligen Zeitpunkt auch benötigt wird (siehe Einteilungen Fischerfest und Weihnachtsmarkt). Bedenke: Unser Verein hat die niedrigste Zahl an Pflichtarbeitsstunden bzw. Ausgleichsbetrag in Hessen.

Wenn „Not am Mann“ ist, hilft ein bisschen Mehrarbeit dies zu erhalten. Ebenso können wir dadurch einen immer­währenden Top-Besatz an Fischen garantieren.