Fischereiregeln

Fischereiregeln

5

Geangelt werden kann bei uns ganzjährig unter Berücksichtigung der Schonzeiten.

In den Gewässern befinden sich (außer viel Wasser, Enten und Nilgänsen) Edelfische wie Spiegel-,  Leder- und Graskarpfen. Graskarpfen dienen dazu, dass der Algenwuchs nicht überhandnimmt. Sie dürfen auch entnommen werden.

Weiterhin leben hier Regenbogenforellen, Saiblinge, Zander, Störe, Schleien, Aale, Barsche, Rotaugen, Rotfedern, Bitterlinge, beide Arten von Stichlingen.

Fangverbot gilt auch für Edelkrebse. Entnahmeverbot für Teichmuscheln.

Fangbegrenzungen:

Edelfischfang bei An-und Abangeln =5 Stück

Edelfischfang wöchentlich höchstens =6 Stück

Edelfischfang täglich höchstens = 3 Stück

Barsche und Weißfische unterliegen keiner Fang­begrenzung.

Für die Fangfähigkeit der Fische (Schonzeiten, Schonmaße) gilt die Hessische Landesfischereiverordnung (LVO).

Schongebiet:

Der Bereich des Schillerweihers vom Einlauf (das ist das Ufer bei der Angelhütte) bis zur Höhe der Insel mit dem Entenhäuschen gilt über die gesamte Breite des Weihers als Schongebiet. In diesem Bereich darf nicht geangelt werden.